Krankenkassen · 2 Min. Lesezeit
Krankenkasse lehnt Hörgeräte ab: den Bescheid gezielt klären
Fehlende Unterlagen, eine Zuständigkeitsfrage und eine inhaltliche Ablehnung benötigen unterschiedliche nächste Schritte.

Die kurze Antwort
Die GKV-Hilfsmittelversorgung richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. [1] Lassen Sie deshalb zunächst erklären, auf welchen Punkt sich die Ablehnung Ihres Antrags bezieht.
Begründung und Fristen zuerst lesen
Prüfen Sie Bescheid und Rechtsbehelfsbelehrung. Notieren Sie das Eingangsdatum und die genannte Frist. Fragen Sie, ob Unterlagen fehlen oder die medizinische Notwendigkeit, die gewählte Versorgung oder die Zuständigkeit strittig ist. Eine Nachfrage allein sollten Sie nicht als sichere Fristwahrung behandeln.
Worauf Sie zusätzlich achten sollten
Bitten Sie bei Bedarf eine qualifizierte Beratungsstelle oder Rechtsberatung um Unterstützung. Nehmen Sie Befunde, Angebot, Antrag und Bescheid mit. Hörwahl beurteilt nicht, ob ein Widerspruch in Ihrem Einzelfall Erfolg hat.
Wann Sie rasch handeln sollten
Wenn ein Bescheid oder eine Rückfrage eine Frist nennt, klären Sie den nächsten Schritt rechtzeitig. Lassen Sie nötige ärztliche Untersuchungen nicht durch eine offene Kostenfrage ersetzen.
Was das für Ihre Entscheidung heißt
Bearbeiten Sie den konkreten Ablehnungsgrund. Kaufen Sie nicht allein in der Erwartung, dass die Kosten später sicher erstattet werden.
- Bescheid, Eingangsdatum und Frist festhalten.
- Den genauen Ablehnungsgrund klären.
- Bei Unsicherheit rechtzeitig qualifizierte Hilfe suchen.
Kosten vor der Entscheidung klären
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?Kassenleistung, gesetzliche Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten hängen vom konkreten Versorgungsfall ab. Klären Sie die Beträge anhand Ihres Angebots mit Krankenkasse und Hörakustiker.