Krankenkassen · 2 Min. Lesezeit

Hörgerät im Ausland kaufen: deutsche Erstattung vorher klären

Ein günstiges Auslandsangebot beantwortet noch nicht die Erstattungsfrage oder die spätere Betreuung in Deutschland.

Die kurze Antwort

Für GKV-Kostenerstattung bei Versorgung in EU, EWR oder der Schweiz gelten besondere Voraussetzungen und Grenzen. Ein ausländisches Angebot garantiert deshalb keine Erstattung. [1]

Preisvorteil vollständig prüfen

Fragen Sie Ihre Krankenkasse vor dem Kauf nach dem konkreten Kaufweg, der Abgabestelle, erforderlichen Belegen und dem möglichen Erstattungsumfang. Lassen Sie klären, ob eine vorherige Zustimmung erforderlich ist. Für privat Versicherte ist eine auf den eigenen Tarif bezogene Auskunft nötig.

Worauf Sie zusätzlich achten sollten

Klären Sie zusätzlich Nachanpassung, Reparatur, Rückgabe und Reiseaufwand. Fragen Sie einen deutschen Hörakustikbetrieb vorab, ob und zu welchen Bedingungen er das Gerät betreuen kann. Verlassen Sie sich bei der Versicherungsfrage nicht allein auf den Verkäufer.

Wann Sie rasch handeln sollten

Wenn ein Bescheid oder eine Rückfrage eine Frist nennt, klären Sie den nächsten Schritt rechtzeitig. Lassen Sie nötige ärztliche Untersuchungen nicht durch eine offene Kostenfrage ersetzen.

Was das für Ihre Entscheidung heißt

Vergleichen Sie das vollständige Versorgungspaket. Ein niedriger Kaufpreis ist kein verlässlicher Vergleich, wenn Betreuung und eigene Kosten offenbleiben.

  • Kaufweg mit dem eigenen Kostenträger abstimmen.
  • Erstattungsgrenzen schriftlich klären.
  • Nachbetreuung und gesamte eigene Kosten einbeziehen.

Kosten vor der Entscheidung klären

Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

Kassenleistung, gesetzliche Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten hängen vom konkreten Versorgungsfall ab. Klären Sie die Beträge anhand Ihres Angebots mit Krankenkasse und Hörakustiker.

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