Krankenkassen · 2 Min. Lesezeit

Kostenvoranschlag für Hörgeräte: was getrennt erkennbar sein sollte

Ein verständlicher Kostenvoranschlag macht die Versorgung und mögliche eigene Kosten nachvollziehbar. Er ist noch keine Kassenentscheidung.

Die kurze Antwort

Eine Hilfsmittelversorgung benötigt grundsätzlich die vorherige Genehmigung der Krankenkasse, sofern diese darauf nicht verzichtet. Ein Angebot allein belegt die Genehmigung nicht. [1]

Die gleichen Leistungen vergleichen

Bitten Sie den Hörakustikbetrieb um genaue Modellbezeichnungen, Gerätezahl und eine nachvollziehbare Aufstellung von Anpassung, Zubehör und Betreuung. Kassenleistung, gesetzliche Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten sollten getrennt stehen. Fragen Sie nach, wenn ein Gesamtpreis offenlässt, was bereits enthalten ist.

Worauf Sie zusätzlich achten sollten

Notieren Sie, wer die Unterlagen einreicht und wie Sie die Entscheidung erhalten. Lassen Sie unklare Beträge berichtigen, statt sie selbst aus verschiedenen Angaben zusammenzurechnen.

Wann Sie rasch handeln sollten

Wenn ein Bescheid oder eine Rückfrage eine Frist nennt, klären Sie den nächsten Schritt rechtzeitig. Lassen Sie nötige ärztliche Untersuchungen nicht durch eine offene Kostenfrage ersetzen.

Was das für Ihre Entscheidung heißt

Halten Sie Angebot und Kassenantwort nebeneinander. Erst dann lässt sich erkennen, welche Punkte noch offen sind.

  • Modell, Gerätezahl und Leistungsumfang prüfen.
  • Genehmigung oder bestätigten Genehmigungsverzicht klären.
  • Eigene Kosten vor dem Auftrag schriftlich erklären lassen.

Kosten vor der Entscheidung klären

Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

Kassenleistung, gesetzliche Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten hängen vom konkreten Versorgungsfall ab. Klären Sie die Beträge anhand Ihres Angebots mit Krankenkasse und Hörakustiker.

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