Krankenkassen · 2 Min. Lesezeit

Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten bei Hörgeräten unterscheiden

Die gesetzliche Zuzahlung ist etwas anderes als der Preis für freiwillige Extras. Eine Befreiung beantwortet deshalb nicht jede Kostenfrage.

Die kurze Antwort

Für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel beträgt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich zehn Prozent des Kassenbetrags, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Befreiungen sind gesondert zu prüfen. [1]

Nicht jeden Eigenbetrag als Zuzahlung bezeichnen

Bitten Sie um eine Aufstellung, die gesetzliche Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten getrennt nennt. Fragen Sie, welche Alternative ohne freiwillige Mehrkosten angeboten wird und ob sie Ihren Versorgungsbedarf abdeckt. Lassen Sie erklären, welche zusätzlichen Eigenschaften Sie mit einem Aufpreis wählen.

Worauf Sie zusätzlich achten sollten

Wer Leistungen über das Maß des Notwendigen hinaus wählt, trägt die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. [2] Eine Zuzahlungsbefreiung ist daher keine pauschale Kostenfreigabe für Extras.

Wann Sie rasch handeln sollten

Wenn ein Bescheid oder eine Rückfrage eine Frist nennt, klären Sie den nächsten Schritt rechtzeitig. Lassen Sie nötige ärztliche Untersuchungen nicht durch eine offene Kostenfrage ersetzen.

Was das für Ihre Entscheidung heißt

Unterschreiben Sie eine Mehrkostenvereinbarung erst, wenn Leistung und Betrag verständlich sind. Lassen Sie einen ungeklärten Versorgungsbedarf gesondert prüfen.

  • Gesetzliche Zuzahlung einzeln ausweisen lassen.
  • Freiwillige Extras und mögliche Folgekosten erklären lassen.
  • Die passende Alternative ohne freiwillige Mehrkosten vergleichen.

Kosten vor der Entscheidung klären

Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

Kassenleistung, gesetzliche Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten hängen vom konkreten Versorgungsfall ab. Klären Sie die Beträge anhand Ihres Angebots mit Krankenkasse und Hörakustiker.

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