Krankenkassen · 2 Min. Lesezeit

Private Versicherung und Zusatzversicherung für Hörgeräte prüfen

Eine private Absicherung ist kein einheitlicher Zuschuss. Entscheidend sind Ihr Vertrag und eine Auskunft zum konkreten Angebot.

Die kurze Antwort

Bei privater Krankheitskostenversicherung richtet sich die Erstattung nach dem vereinbarten Umfang. Eine Zusatzversicherung ergänzt nur die Leistungen, die Ihr Tarif tatsächlich vorsieht. [1]

Nicht von einem Werbeversprechen ausgehen

Schicken Sie dem Versicherer das konkrete Angebot. Fragen Sie nach Höchstbeträgen, Selbstbehalt, Erstattungsabständen, erforderlichen Nachweisen und möglichen Tarifgrenzen. Klären Sie, ob ein genannter Betrag pro Gerät, für ein Paar oder für die gesamte Versorgung gilt. Besteht zusätzlich eine GKV-Absicherung, lassen Sie erklären, welche Abrechnung zuerst erfolgen soll.

Worauf Sie zusätzlich achten sollten

Bei Beihilfe fragen Sie die zuständige Beihilfestelle gesondert nach den für Sie geltenden Bedingungen. Hörwahl leitet aus einem Versicherungsnamen keine persönliche Leistungszusage ab.

Wann Sie rasch handeln sollten

Wenn ein Bescheid oder eine Rückfrage eine Frist nennt, klären Sie den nächsten Schritt rechtzeitig. Lassen Sie nötige ärztliche Untersuchungen nicht durch eine offene Kostenfrage ersetzen.

Was das für Ihre Entscheidung heißt

Vergleichen Sie nicht nur den möglichen Betrag, sondern auch Voraussetzungen und verbleibende Kosten. Eine schriftliche, auf Ihr Angebot bezogene Auskunft ist hilfreicher als eine allgemeine Produktbeschreibung.

  • Den eigenen Tarif statt allgemeiner Beispielbeträge prüfen.
  • Gerätezahl und Leistungsumfang eindeutig benennen.
  • Auskunft vor einer verbindlichen Bestellung einholen.

Kosten vor der Entscheidung klären

Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

Kassenleistung, gesetzliche Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten hängen vom konkreten Versorgungsfall ab. Klären Sie die Beträge anhand Ihres Angebots mit Krankenkasse und Hörakustiker.

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