Zuschüsse und Kostenklärung · Deutschland · 3 Min. Lesekern · Details zum Nachschlagen

Welche Beiträge zu Hörgeräten sind in Deutschland möglich?

  • Kassenleistung und eigene Mehrkosten verstehen.
  • Anpassung, Betreuung und Reparaturleistungen prüfen.
  • Beruflichen Mehrbedarf und passende Anträge klären.

Kassenversorgung, private Mehrkosten und besondere Kostenträger verstehen – mit Unterlagen und offiziellen Einstiegen für zwei Hörgeräte.

Währungszeichen und Münzen für mögliche Kostenbeiträge

Ab welchem Hörverlust kommt eine Versorgung infrage?

Ein Hörtest im Fachgeschäft hilft, Ihren Bedarf einzuordnen. Für eine erstmalige Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung wird die HNO-ärztliche Verordnung in den Ablauf eingebunden. Ein Selbstcheck ersetzt weder Diagnose noch Anspruchsprüfung.

Für die beidseitige Regelversorgung nennt die Hilfsmittel-Richtlinie am besseren Ohr mindestens 30 dB Hörverlust in einer Prüffrequenz zwischen 500 und 4.000 Hz und höchstens 80 Prozent Einsilberverstehen bei 65 dB im Freiburger Sprachtest. Für die einseitige Versorgung werden die entsprechenden Kriterien am schlechteren Ohr geprüft. Hinzu kommen die weiteren Voraussetzungen der Richtlinie.

Wer beteiligt sich an den Kosten?

Öffnen Sie die für Ihre Versicherung oder Situation passende Zeile. Zuständigkeit, notwendige Leistungen und freiwillige Mehrkosten werden getrennt geprüft. Beiträge verschiedener Stellen dürfen nicht einfach addiert werden.

Wer beteiligt sich an den Kosten? – Kurzüberblick
Leistung / KostenträgerKurzüberblick
Gesetzliche Krankenkasse Notwendige Versorgung mit Vertragsleistungen
Private Kranken- und Zusatzversicherung Ihr konkreter Tarif entscheidet
Beihilfe Bund und Länder getrennt prüfen
Beruflicher Mehrbedarf: Rentenversicherung Besondere berufliche Anforderungen
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Anerkannter Unfall oder Berufskrankheit
Finanzielle Belastung und Zuzahlungsbefreiung Von privaten Mehrkosten trennen
Dienstbedingte Schädigung Eigener Weg der Soldatenentschädigung
Gesetzliche KrankenkasseNotwendige Versorgung mit Vertragsleistungen

Die Krankenkasse übernimmt die medizinisch notwendige Versorgung nach ihrem Vertrag. Dazu gehören auch erforderliche Anpassungen, Reparaturen und Wartungen. Lassen Sie sich ein individuell geeignetes Angebot ohne private Mehrkosten zeigen.

Ein konkretes Beispiel für zwei Hörgeräte: Die TK veröffentlicht für die Versorgung beim Akustiker einschließlich Ohrpassstücken und Reparaturpauschale eine Vertragssumme von 1.730,10 €. Andere Kassen und Versorgungsarten haben andere Vereinbarungen. Dies ist weder ein bundesweiter Zuschuss noch ein Verkaufspreis für ein separates Servicepaket.

Für Erwachsene ohne Befreiung beträgt die gesetzliche Zuzahlung bei üblicher Hörgeräteversorgung 10 € je Gerät, also 20 € für zwei Geräte. Freiwillige Extras und deren höhere Folgekosten sind davon getrennt.

Kassenbeispiel: Leistungen und Abrechnung prüfen Gesetzlichen Versorgungsanspruch nachlesen

Es gibt kein gemeinsames Antragsformular für alle Krankenkassen. Der Vertragsakustiker unterstützt bei Verordnung, Angebot und dem vorgesehenen Genehmigungs- oder Abrechnungsweg Ihrer Kasse.

Private Kranken- und ZusatzversicherungIhr konkreter Tarif entscheidet

Lassen Sie den Kostenvoranschlag für beide Hörgeräte vor dem Kauf prüfen. Erfragen Sie Höchstbetrag, Erstattungsanteil, Fristen und die Behandlung von Anpassung, Nachsorge, Reparaturen und Betriebsmitteln.

Eine Zusatzversicherung kann eine vereinbarte Ergänzung leisten. Eine vollständige Bezahlung oder Übernahme jedes privaten Servicepakets lässt sich aus der Versicherungsart allein nicht ableiten.

Den Antrag oder die Leistungsanfrage direkt bei Ihrem Versicherer stellen; eine allgemeine Informationsseite ist keine individuelle Kostenzusage.

BeihilfeBund und Länder getrennt prüfen

Die Bundesbeihilfe nennt für Personen ab 15 Jahren grundsätzlich 1.500 € beihilfefähige Aufwendungen je Ohr einschließlich Nebenkosten, also 3.000 € für zwei Ohren. Der persönliche Bemessungssatz wird erst darauf angewendet: 3.000 € sind keine pauschale Auszahlung.

Nach Bundesrecht ist eine erneute Versorgung grundsätzlich alle fünf Jahre vorgesehen; medizinisch oder technisch zwingende Ausnahmen und besondere schwere Hörverluste sind gesondert geregelt. Landesbeihilfe und private Restkostenversicherung können abweichen.

Bundesbeihilfe: Regelung für Hörgeräte Beihilfeformulare der KBS – nur bei dortiger Zuständigkeit
Beruflicher Mehrbedarf: RentenversicherungBesondere berufliche Anforderungen

Ein Arbeitsplatz mit anspruchsvollen Hörsituationen kann Anlass zur Prüfung sein. Für die Rentenversicherung müssen die Anforderungen jedoch über das im Alltag und im üblichen Berufsleben erforderliche Hören hinausgehen. Auch die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Antrag vor Kauf oder verbindlicher Bestellung stellen. Zum Formularpaket gehören der Hauptantrag G0100 und die passende Anlage G0133; Verordnung, Anpassbericht und Kostenvoranschlag ergänzen die Prüfung. Die DRV klärt, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

Vollständiges DRV-Antragspaket öffnen Beruflichen Mehrbedarf und Voraussetzungen nachlesen
Berufsgenossenschaft oder UnfallkasseAnerkannter Unfall oder Berufskrankheit

Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit kann die gesetzliche Unfallversicherung die notwendige Hörgeräteversorgung übernehmen. Ein privater Freizeitunfall führt nicht automatisch zu dieser Zuständigkeit.

Hörhilfen werden durch die HNO-Ärztin oder den HNO-Arzt verordnet. Die zuständige Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse stimmt mit Ihnen und dem Fachgeschäft die Versorgung ab. Eine gesetzliche Zuzahlung wie in der Krankenversicherung besteht grundsätzlich nicht; freiwillig höherwertige Ausstattung kann privat zu bezahlen sein.

DGUV: Verordnung und Kostenübernahme vorbereiten
Finanzielle Belastung und ZuzahlungsbefreiungVon privaten Mehrkosten trennen

Gesetzliche Zuzahlungen werden durch die jährliche Belastungsgrenze begrenzt. Ob eine Befreiung besteht, prüft Ihre Krankenkasse anhand der persönlichen Voraussetzungen.

Eine Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen bezahlt nicht automatisch freiwillige Komfortausstattung oder private Servicepakete. Ein medizinisch begründeter zusätzlicher Bedarf muss unabhängig von einer finanziellen Belastung geprüft werden.

Belastungsgrenze und Befreiung nachlesen

Das passende Befreiungsformular erhalten Sie bei Ihrer eigenen Krankenkasse.

Dienstbedingte SchädigungEigener Weg der Soldatenentschädigung

Bei einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung gelten die deutschen Regelungen der Soldatenentschädigung. Zuständigkeit, anerkannte Schädigungsfolgen und notwendige Leistungen werden im entsprechenden Verfahren festgestellt.

Eine allgemeine Schweizer Militärversicherungspauschale ist hierfür keine Grundlage. Nutzen Sie die offiziellen Ansprechpartner und Antragsunterlagen des deutschen Verfahrens.

Soldatenentschädigung: Verfahren und Anträge

Betreuung, Garantie und Neuversorgung auseinanderhalten

Kassenverträge können Beratung, Anpassung, Wartung und Reparatur für einen sechsjährigen Versorgungszeitraum bündeln. Welche Leistungen und Folgekosten gedeckt sind, richtet sich nach Ihrer Versorgung und dem Kassenvertrag. Für freiwillig gewählte Extras können zusätzliche Kosten entstehen.

Eine kürzere Gerätegarantie beendet nicht automatisch die geschuldete Nachbetreuung. Umgekehrt ist ein sechsjähriger Betreuungszeitraum keine sechsjährige Garantie für jeden Defekt. Auch nach Ablauf eines üblichen Versorgungszeitraums entsteht nicht allein wegen des Datums eine automatische Austauschzusage.

Ihr nächster Schritt

Lassen Sie Ihren Hörbedarf prüfen und die Unterlagen mit dem Fachgeschäft durchgehen. Über die Kostenübernahme entscheidet die zuständige Stelle. Der Navigator hilft Ihnen vorab, Hörziele, Funktionen und Budget einzuordnen.

  • Versicherungsdaten, vorhandene Hörmessungen und eine vorhandene HNO-Verordnung mitbringen.
  • Geeignete Versorgung ohne private Mehrkosten und mögliche Alternativen vergleichend erproben.
  • Antragsweg, Betreuung und verbleibende Kosten vor dem verbindlichen Kauf schriftlich klären.